Sanfte Behandlung mit modernster Technik

Leistungen

Physiotherapeutische und HP – Leistungen im Rahmen des Befundes

Sie wurden z.B. von der Praxis Dr. Kater, einer anderen Praxis, oder auf eigenem Wunsch als Privatpatient mit einer Verordnung über

1x manuelle Therapie

1x Krankengymnastik

1x Befund Anforderung der Praxis xxx (z.B. Dr. Dr. Kater)

überwiesen. Die Ihnen berechneten Leistungen werden von mir als Physiotherapeut erbracht und entsprechen den angeordneten Leistungen der Praxis Dr. Kater. Sollten Sie Privat versichert sein,  so müssten bei Vorlage der z.B. von der Praxis Dr. Kater ausgestellten Verordnung, die Kosten - im Rahmen wie sie von Ihnen versichtert sind, erstattet werden.

Gesetzliche Krankenkassen über-nehmen diese Kosten nicht.

Als Information zu Problemen mit Erstattungen von privaten Krankenversicherungen, gibt es u.a. ein Urteil des Amtsgerichtes in München. Am 28.06.2017 entschied das Amtsgericht München durch Urteil (Az. 158 C 513/17), dass ein Anspruch auf Erstattung von physio-therapeutische Behandlungen und Heilpraktiker Behand-lungen durch private Krankenversicherungen nicht durch die Grenzen der Höchstsätze, welche sich aus den einschlägigen Gebührenordnungen ergäben, beschränkt sei. Die manuelle Funktionsdiagnostik leitet sich aus Techniken der manuellen Therapie und der Krankengymnastik ab und wird so in Rechnung gestellt. Der Befund dauert ca. 45 Min. das Erstellen des Befundes mit Therapieplanung nochmals ca. 45 - 60 Min.

Zur Erklärung: Wir haben eine Praxisgemeinschaft mit dem MVZ  der Praxis Dr. Dr. Kater. Das Procedere der Praxis Dr. Dr. Kater ist, gekürzt, wie folgt: Patienten werden zur Praxis Dr. Kater überwiesen. Dr. Kater oder ein Mitarbeiter untersucht und berät die Patienten, erstellt einen Befund. Bei diesem oder einem folgenden Termin erfolgt die Beratung der Patienten durch Assistenten der Praxis Dr. Kater (Überprüfung der Anamnese, Foto Erstellung, Aufklärung über Risiken u.a.). Das Ergebnis des Screenings wird dokumentiert. Ergibt sich aus dem Screening ein mögliches Risiko aus der Muskulatur, Statik, Biomechanik empfiehlt Dr. Kater eine strukturelle Funktionsanalyse (FAL), z.B. in unserer Praxis. Je nach Ergebnis des Screenings auch einen Haltungsbefund oder die Beurteilung z.B. der Halswirbelsäule.

Warum ist eine Funktionelle Strukturanalyse (Funktionsanalyse) sinnvoll und durchaus notwendig ?

Bei einer bignathen Operation ergibt sich die Notwen-digkeit einer FAL , z.B. aus einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.01.1998 – 8 U 57/97: „Eine umfassende Funktionsdiagnostik ist ohne den Verdacht auf eine CMD-Dysfunktion indiziert, wenn im Rahmen einer interdisziplinären oralen Rehabilitation eine vollständige Neuorientierung der Bisslage (dies ist bei einer bignathen Operation der Fall) geplant wird“

Liegt eine „aufsteigende“ Problemstellung vor können Schmerzen aus der Halswirbelsäule und/oder Fehlstel-lungen des ersten Halswirbels (Atlas), sowie Verände-rungen in der Patientenstatik wie   z.B. Skoliosen, Beinlängendifferenzen, Blockierungen der Sacroiliacal-gelenke ursächlich für Beschwerden sein. Diese können mit Techniken manueller Therapie, bzw. durch Analyse der „Biomechanik“ erkannt und ggf. behandelt werden. Neben der Funktionsanalyse helfen eine Anamnese, ein Haltungsbefund und  manuelle Tests der Halswirbel-säule, mögliche begleitende Erkrankungen zu erkennen. Der Befundtermin wird ca. 45 Minuten andauern. Danach wird ein ausführlicher schriftlicher Befund erstellt. Die Untersuchung und der Befund sind Privatleistungen. Robert A. W. Fuhrmann, Susanne Voigt – (Kieferorthopädie 2015;29(2):1–5.) schreiben  zu Indikationen manueller Funktionsanalysen: „Entschei-dungsrelevante Kriterien in Arzthaftungsverfahren in Verbindung mit Kraniomandibulären Dysfunktionen bestehen darin, dass vor der Aufnahme der Therapie keine umfassende Untersuchung, Aufklärung und/oder Dokumentation des Funktionsstatus erfolgte. Das Gericht geht bei einem Dokumentationsmangel von einem Dia-gnosefehler aus, da keine befundbezogen ausreichende Planung des Diagnoseverfahrens und des Behandlungs-konzeptes erfolgt sei. Ebenso seien differenzialthera-peutische Überlegungen mit der Vorschaltung z.B. einer Schienentherapie zur Funktionstherapie nicht vorgenom-men worden (OLG Stuttgart, 10.02.2009 – 1 U 52/08; OLG Hamm, Urteil vom 04.07.2014, I – 26 U 131/13)3. Für den Nachweis irreversibler Gewebeschäden im Gelenkbereich sind dann meist noch bildgebende Verfahren wie MRT für Weichgewebsschäden und eine CT, DVT für eine Knochendegeneration unverzichtbar.“

Information über Physiotherapie, Strukturelle Untersuchung  „Funktionsanalyse“ bei Kopf-, Kiefer- und Gesichtsschmerzen

Einige Formen von Kopf-, Kiefer- und Gesichtsschmerzen haben ihre Ursache in Funktionsstörungen der Kiefergelenke. Wir bezeichnen diese Beschwerden dann z.B. als  Kraniomandibuläre Dysfunktion (CMD). Diese kann sich als Knack- und/ oder Reibegeräusch z.B. auf Grund schmerzhafter oder auch schmerzloser Diskusverlagerungen (Pufferscheibchen in Ihrem Gelenk) zeigen. Kopf-, Kiefer- und Gesichtsschmerzen können jedoch auch andere Ursachen haben.

Grundlage vieler Kraniomandibulärer Dysfunktionen und den aus ihnen resultierenden Beschwerden sind oft biomechanische oder muskuläre Funktionsstörungen. Diese müssen ihre Auslöser nicht nur im Kausystem haben. Mittels einer manuellen Funktionsanalyse kann möglicherweise die Ursache oder ein Teilaspekt dieser Beschwerden gefunden bzw. ausgeschlossen werden.Funktionsstörungen aufgrund von Fehlbeanspruchung des Kauapparates bzw. der Kaumuskulatur können sich auch als Ohren-, Zahn-, Kiefer-  oder Kopf-/Gesichtsschmerzen zeigen.  Wir nennen diese Schmerzen dann „übertragene“ Schmerzen. Wenn diese Beschwerden bereits von Medizinern oder Zahnmedizinern abgeklärt wurden und keine Ursache gefunden wurde, kann die struktu-relle Untersuchung des Kausystems möglicherweise einen Hinweis auf die Ursache Ihrer Beschwerden geben.

Zahnärzte können die Ursachen von Beschwerden aus dem Kausystem meist gut diagnostizieren. Liegen die Ursachen der Beschwerden jedoch außerhalb des Kauapparates, sind ihre Diagnosemöglichkeiten etwas eingeschränkt.

Ein Beispiel für „aufsteigende“ Problemstellungen sind Schmerzen aus der Halswirbelsäule und/oder Fehlstellungen des ersten Halswirbels (Atlas) sowie Veränderungen in der Patientenstatik wie   z.B. Skoliosen, Beinlängendifferenzen, Blockierungen der Sacroiliacalgelenke. Wenn CMD aufgrund biomechanischer oder muskulärer Funktionsstörungen ausgelöst wurde, sollte man sie auch mit manueller Therapie bzw. durch Korrek-turen an der „Biomechanik“ – neben-wirkungsfrei –  behandeln.

Die Studienlage zur Therapie von CMD ist gut, der Zusammenhang von Statik und CMD ist durch zahlreiche Studien belegt und z.B. im EMG nachweisbar. Neben der manuellen Funktionsanalyse helfen eine Anamnese, ein Haltungsbefund und  ma-nuelle Tests der Halswirbelsäule, Erkran-kungen zu erkennen. Diese  Informationen sind sinnvoll für eine mögliche weitere Therapieplanung. Der Befundtermin wird ca. 45 Minuten andauern. Danach wird ein ausführlicher schriftlicher Befund erstellt.

Die Untersuchung und der Befund sind Privatleistungen.

Kosten: Untersuchung und der Befund sind Privatleistungen. Die Kosten dieses Befundtermins betragen 305,07 €. Die Kosten für die Untersuchung werden nicht (gesetzliche Krankenversicherung) oder z.T. nicht im vollem Umfang (Beihilfe, private Krankenversicherung) erstattet und kann abhängig vom abgeschlos-senen Vertrag oder Beihilfe stark variieren.

Behandlungstermine werden je Termin als Privatleistung mit 95,70 € berechnet. Der Behandlungsvertrag besteht zwischen Patient und Behandler und nicht zwischen Versicherung und Behandler.